Du bist von einer Flugverspätung oder -annullierung betroffen?

Erhalte bis zu 600 € Entschädigung (abzgl. Erfolgsprovision) pro Fluggast, ganz egal, wie teuer das Ticket war – bis zu 3 Jahre rückwirkend!

600

max. Entschädigung

3 Jahre

rückwirkend

0 €

Risiko für dich

Gib deine Flugdaten ein – wir melden uns innerhalb weniger Stunden bei dir.

Unsere Leistungen

Flugverspätung

Mehr als 3 Stunden zu spät gelandet? Wir prüfen deinen Anspruch kostenlos.

Flugausfall

Dein Flug wurde gestrichen? Meist besteht Anspruch auf Entschädigung.

Überbuchung

Nicht an Bord gelassen wegen Überbuchung? Dafür gibt es feste Entschädigungssätze.

Entschädigungshöhe nach der Fluggastrechte-Verordnung

250 €

Pro Fluggast

bis 1.500 km
z. B. Hamburg – Frankfurt

400 €

Pro Fluggast

bis 3.500 km
z. B. Berlin – Lissabon

600 €

Pro Fluggast

ab 3.500 km
z. B. Berlin – Abu Dhabi

Warum CleverFly?

Modern. Digital. Ohne Risiko.

Kein Kostenrisiko

Keine Entschädigung, keine Gebühr. Wir bekommen nur eine Provision im Erfolgsfall.

Schnelle Prüfung

Nachdem Deine Anfrage eingeht, melden wir uns in der Regel innerhalb weniger Stunden bei Dir zurück.

Persönlicher Support

Unser Team übernimmt die komplette Korrespondenz mit der Airline für dich.

Die Köpfe hinter CleverFly

Ein Team aus Fluggastrechte-Experten, das täglich für deine Entschädigung arbeitet.

Nichant Makar

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rawina Gavri

Rechtsanwältin

So funktioniert’s

In 3 Schritten zur Lösung

1

Flugdaten eingeben

Flugnummer und Datum reichen für die kostenlose Ersteinschätzung.

2

Wir prüfen die Rechtslage und den Flugverlauf

Unser Team klärt die Rechtslage und holt Flugdaten bei der Airline ein.

3

Du erhältst deine Entschädigung

Setzen wir Deinen Anspruch durch, zahlen wir direkt an Dich aus.

Bereit, deine Entschädigung zu sichern?

Kostenlos, unverbindlich und innerhalb weniger Stunden. 

LET’S FLY CLEVER!

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Annullierungen kannst Du eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • bis 1.500 km: 250 Euro pro Fluggast
  • über 1.500 km bis 3.500 km: 400 Euro pro Fluggast
  • über 3.500 km: 600 Euro pro Fluggast

Um Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 3 Stunden Verspätung: Dein Flug muss mehr als drei Stunden später als geplant an Deinem Zielort angekommen sein.
  • Verjährungsfrist: Dein Anspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Vorfall geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (z.B. Flug am 2. August 2023: Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026).
  • Kein außergewöhnlicher Umstand: Die Fluggesellschaft muss für die Verspätung verantwortlich sein, etwa durch technische Probleme, fehlende Crew oder krankes Personal.
  • Flughafenstandort: Der Flug muss entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein. Bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern muss die Airline ihren Sitz in der EU haben.

Um eine Entschädigung zu beantragen, fülle einfach unser Formular aus und reiche alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Bordkarten und Nachweise zu Deinem Flug ein.

In der Regel hast Du bis zu drei Jahre Zeit, um einen Entschädigungsantrag einzureichen. Die Frist kann je nach Land und Art des Vorfalls variieren, daher ist es ratsam, so schnell wie möglich nach dem Ereignis zu handeln.

Wenn Dein Flug von einem Streik betroffen ist, gelten je nach Art des Streiks folgende Rechte:

  • Streik des Airline-Personals: Bei einem Streik des Personals der Fluggesellschaft kannst Du eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung in Höhe von bis zu 600 Euro geltend machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2021, dass bei Streiks des eigenen Personals eine Entschädigung möglich ist, weil die Fluggesellschaften in diesen Fällen Einfluss auf die Situation nehmen können und sich auch in aller Regel auf den Streik einstellen können.
  • Flughafenstreik: Bei einem Streik des Flughafenpersonals steht Dir keine Entschädigung zu.

Ein außergewöhnlicher Umstand („höhere Gewalt“) ist eine Situation, die eine pünktliche Landung oder einen pünktlichen Start unmöglich macht und auf welche die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Dazu gehören:

  • Streik des Flughafenpersonals (aber nicht bei Streik des Personals der Fluggesellschaft)
  • Starker Schneefall oder Sturm
  • Vogelschlag
  • Sperrungen des Luftraums
  • Politische Instabilität oder Terrorgefahr

Vorsicht: Fluggesellschaften berufen sich manchmal auf vermeintlich außergewöhnliche Umstände, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

  • Geringer Zeitaufwand: Viele Airlines reagieren nicht auf Anfragen. Wir setzen uns dafür ein, Dein Recht durchzusetzen.
  • Kein Kostenrisiko: Du trägst kein Kostenrisiko und hast daher nichts zu verlieren. Sollten wir keine Entschädigung erzielen, entstehen keine Kosten für Dich. Bei Erfolg behalten wir lediglich 25 % (zzgl. MwSt.) der Entschädigung.
  • Du sparst Zeit und Nerven: Nach wenigen Angaben von Dir erledigen wir alles für Dich und übernehmen sämtliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft. Unser Ziel ist es, den Prozess für Dich so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten.
  • Transparenz: Du kannst den Status Deines Falles jederzeit bequem online einsehen. So bleibst Du stets auf dem Laufenden und kannst den Fortschritt verfolgen.